Was ist das Komitee für Schulisches Zusammenleben und wie funktioniert es an der Deutschen Schule Medellín?

¿Qué es el Comité de Convivencia Escolar y cómo funciona en el Deutsche Schule Medellín (Colegio Alemán Medellín)?

An kolumbianischen Schulen entsteht ein gutes Zusammenleben nicht zufällig. Es wird aufgebaut, gepflegt und – vor allem – aktiv begleitet. Aus diesem Grund gibt es das Komitee für Schulisches Zusammenleben, ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium (Gesetz 1620 von 2013), das sich um das Wohlergehen der gesamten Schulgemeinschaft kümmert. Wenn es zu Konflikten oder schwierigen Situationen zwischen Schüler*innen kommt, sorgt es dafür, dass verantwortungsvoll, menschlich und mit der nötigen Sorgfalt gehandelt wird.
An der Deutschen Schule Medellín geht dieses Komitee über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Es ist als ein lebendiger Raum gedacht, in dem nicht nur die Schulleitung, sondern auch Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern eine Stimme haben. Ziel ist es nicht nur, auf Probleme zu reagieren, sondern diese frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen.

Wer gehört dem Komitee für Schulisches Zusammenleben an?
•    Die Schulleiterin (als Vorsitzende des Komitees)
•    Die Koordinatorin für Schulisches Zusammenleben (als Sekretärin des Komitees)
•    Die Schüler*innenvertreterin (Personera Estudiantil)
•    Die Vorsitzende des Schülerrats (Cecam)
•    Eine vertraute Lehrkraft (von den Schüler*innen gewählt)
•    Ein:e Vertreter:in des Elternrats (von den Eltern gewählt)
•    Die Beratungs- und Bereichsleitungen

Bei den regulären Sitzungen des Komitees – mindestens viermal pro Jahr – nehmen alle Mitglieder teil. In besonderen Fällen hängt die außerordentliche Einberufung davon ab, in welchem Schulbereich die Situation auftritt. In solchen Fällen wird die entsprechende Bereichsleitung zusätzlich einbezogen. So wird gewährleistet, dass Entscheidungen auf der Grundlage eines genauen Verständnisses des jeweiligen Kontexts getroffen werden.

Was ist die Aufgabe des Komitees für Schulisches Zusammenleben?

Die Arbeit des Komitees gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Prävention und Intervention.
Im präventiven Bereich entwirft und fördert das Komitee Strategien zur Stärkung des schulischen Zusammenlebens. Kampagnen, Reflexionsräume, Workshops und pädagogische Aktionstage gehören zu dieser oft stillen, aber grundlegenden Arbeit. Ihr Ziel ist es, eine Schulkultur zu schaffen, die auf Respekt, Empathie und gewaltfreier Konfliktlösung basiert.
Im Bereich der Intervention wird das Komitee aktiv, wenn eine Situation gemeldet wird, die das schulische Zusammenleben beeinträchtigt – sei es durch Schüler*innen, Lehrkräfte oder Eltern. Dabei kann es sich um einen Konflikt unter Gleichaltrigen, um Mobbing, um Übergriffe oder um andere Formen schulischer Gewalt handeln. Wichtig ist: Jede Person kann den Prozess auslösen, und die Reaktion erfolgt umgehend – auch wenn die endgültige Klärung Zeit in Anspruch nimmt.
 

Wie werden Fälle bearbeitet? – Einstufungen und Verfahren

Wenn das Komitee einen Fall erhält, wird zunächst die Situation mit allen beteiligten Personen sorgfältig geprüft, Schutzmaßnahmen werden eingeleitet und anschließend erfolgt die Einstufung des Falls. Gemäß Gesetz 1620 von 2013 gibt es drei Stufen schulischer Konfliktsituationen:
•    Stufe 1: Ungelöste oder schlecht bewältigte Konflikte im schulischen Umfeld. In diesen Fällen kommen Strategien wie Mediation zum Einsatz, durchgeführt durch Lehrkräfte, die Beratungsleitung, die Schülerinnenvertreterin (Personera) oder durch Schülerinnen aus dem Mediationsprogramm.
•    Stufe 2: Aggressionen oder Mobbing. Diese Situationen müssen wiederholt auftreten oder Auswirkungen auf die körperliche oder seelische Gesundheit haben. Hier wird formeller und sorgfältiger vorgegangen, stets mit Begleitung aller Beteiligten. Das Komitee ist verpflichtet, diese Fälle im Einheitlichen Informationssystem für Schulisches Zusammenleben (SIUCE) zu melden.
•    Stufe 3: Straftaten. In Fällen wie sexueller Gewalt, Drogenbesitz oder -konsum, Diebstahl oder körperlicher Gewalt mit Verletzungsfolgen muss das Komitee den Fall an das SIUCE melden und rechtliche Schritte mit der Kinderschutzpolizei oder der Staatsanwaltschaft einleiten.

Obwohl das Verfahren umfangreich erscheinen mag, beginnt die Betreuung sofort. Wie Elizabeth Muñoz, Koordinatorin für Schulisches Zusammenleben an der Deutschen Schule Medellín, erklärt:
„Die Situation wird umgehend aufgegriffen. Schutzmaßnahmen werden sofort getroffen. Was dem Komitee vorgelegt wird, ist das, was bereits geschehen ist: Interviews, durch die Eltern bestätigte Aussagen, getroffene Maßnahmen. Das Komitee analysiert, entscheidet und informiert.“
 

Die Bedeutung von Vertraulichkeit und einem menschlichen Ansatz
Jedes Mitglied des Komitees unterzeichnet eine Vertraulichkeitserklärung – auch minderjährige Mitglieder wie die Schüler*innenvertreterin (Personera) oder die Vertreterin des Schülerrats (Cecam). In diesen Fällen wird die Unterschrift zusätzlich von den Eltern geleistet. Ohne ausdrückliche Genehmigung darf niemand außerhalb des Komitees auf Informationen zugreifen. Alle Inhalte werden mit größter Diskretion behandelt – stets mit dem Ziel, die betroffenen Personen zu schützen.
Auch die Sprache, die innerhalb des Komitees verwendet wird, spiegelt diesen respektvollen und menschlichen Ansatz wider: Es wird nicht von „Opfern“ oder „Täterinnen“ gesprochen, sondern von „beteiligten Schülerinnen“. Damit wird der emotionale und soziale Aspekt jedes Falls anerkannt – über die rein juristische Einordnung hinaus.

Auch die Stimme der Schüler*innen zählt
Für Emma Velasco, Schülerinnenvertreterin (Personera) der Deutschen Schule Medellín, ist ihre Rolle im Komitee zweifach: Sie vertritt ihre Mitschülerinnen und bringt zugleich eine andere Perspektive ein. „Wir verstehen besser, in welchem sozialen Kontext sich die Schüler*innen bewegen und was sie im Alltag erleben. Auch das ist wichtig, um die Fälle richtig einzuordnen.“
Emma betont, dass Schülerinnen sich manchmal schnelle Lösungen wünschen, weist jedoch auf die Gründlichkeit und Fairness des Prozesses hin: „Als Schülerin sieht man nur das Ergebnis, aber dahinter stehen viele Stunden Analyse, Gespräche mit Eltern, gemeinsame Entscheidungen. Das alles braucht Zeit – und das ist auch gut so.“

Schulisches Zusammenleben: eine gemeinsame Aufgabe
Das Komitee für schulisches Zusammenleben ist ein deutliches Zeichen dafür, dass an der Deutschen Schule Medellín das Miteinander nicht dem Zufall überlassen wird. Es wird gemeinsam gestaltet – mit klaren Regeln, aktiver Beteiligung und einem tiefen Engagement für das gemeinsame Wohl. Denn Zusammenleben bedeutet nicht nur, einen Raum zu teilen, sondern auch, gemeinsam zu lernen, füreinander da zu sein.

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